Wichtige Termine:
Planungsdiskussion am 14.6. 2006
Hinsbleekschule, 18:00 Uhr

Fachaufsichtsbeschwerde

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf einer Veranstaltung am 30.04.2006 der Schiffszimmer-Genossenschaft zu den Plänen für eine Bebauung der Matthias-Strenge-Siedlung wurde von Vertretern des Bezirksamtes Wandsbek die Auffassung vertreten, dass es sich bei dem Bauvorhaben im Heublink Nr. XX um keine rückwärtige Bebauung handele, weil der Neubau zwischen den anderen Gebäuden liege und lediglich aus der Flucht zurückspringe, weil eine Birke nicht gefällt werden durfte. Sollte die Genehmigung für dieses Bauvorhaben tatsächlich, mit dieser Begründung genehmigt wurden sein, so verstieße das gegen § 34 BauGB, wonach Bauvorhaben, die nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplan errichtet werden sollen, sich bei ihrer Lage an der vorhandenen Bebauung zu orientieren haben. Für die Baufluchten des im Heublink Nr. XX errichten hinteren Gebäudes gibt es keine vergleichbare Bebauung. Bäume oder andere Bepflanzung können im Rahmen des § 34 BauGB keine Abweichungen begründen. Das Gebäude hätte so nicht genehmigt werden dürfen.

Im Stadtplanungsausschuss des Bezirksamtes Wandsbek wurde der Bebauungsplan Poppenbüttel 39 vorgestellt. Dieser Bebauungsplan soll nach Auffassung des Bezirksamtes den Bürgerentscheid zur städtebaulichen Entwicklung der Matthias-Strenge-Siedlung vom Februar 2004 umsetzen. Tatsächlich setzt diese Planung die ursprüngliche und von den Wandsbeker Bürgern abgelehnte verdichtete Neubebauung fort. Die Bürger hatten sich im Februar 2004 gegen eine Nachverdichtung in der Siedlung und für eine Erhaltungssatzung ausgesprochen. Die Fragestellung der Bezirksversammlung hatten die Bürger gleichzeitig abgelehnt.

Sowohl gegen die Genehmigung des Bauvorhabens Heublink Nr. XX als auch gegen die aktuelle Planung zum Bebauungsplan Poppenbüttel 39 legen wir hiermit Fachaufsichtsbeschwerde ein und beantragen, die Genehmigung und das Vorgehen des Bezirksamtes Wandsbek durch die Behörde für Stadtentwicklung überprüfen zu lassen und bitten um eine schriftliche Stellungnahme.



Was bisher geschah: