Wichtige Termine:
Planungsdiskussion am 14.6. 2006
Hinsbleekschule, 18:00 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf einer Veranstaltung am 30.04.2006 der Schiffszimmer-Genossenschaft
zu den Plänen für eine Bebauung der Matthias-Strenge-Siedlung wurde von Vertretern des Bezirksamtes Wandsbek
die Auffassung vertreten, dass es sich bei dem Bauvorhaben im Heublink Nr. XX um keine rückwärtige Bebauung
handele, weil der Neubau zwischen den anderen Gebäuden liege und lediglich aus der Flucht zurückspringe,
weil eine Birke nicht gefällt werden durfte. Sollte die Genehmigung für dieses Bauvorhaben tatsächlich,
mit dieser Begründung genehmigt wurden sein, so verstieße das gegen § 34 BauGB, wonach Bauvorhaben, die nicht
im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplan errichtet werden sollen, sich bei ihrer Lage an der
vorhandenen Bebauung zu orientieren haben. Für die Baufluchten des im Heublink Nr. XX errichten hinteren Gebäudes
gibt es keine vergleichbare Bebauung. Bäume oder andere Bepflanzung können im Rahmen des § 34 BauGB keine Abweichungen
begründen. Das Gebäude hätte so nicht genehmigt werden dürfen.
Im Stadtplanungsausschuss des Bezirksamtes Wandsbek
wurde der Bebauungsplan Poppenbüttel 39 vorgestellt. Dieser Bebauungsplan soll nach Auffassung des Bezirksamtes
den Bürgerentscheid zur städtebaulichen Entwicklung der Matthias-Strenge-Siedlung vom Februar 2004 umsetzen.
Tatsächlich setzt diese Planung die ursprüngliche und von den Wandsbeker Bürgern abgelehnte verdichtete
Neubebauung fort. Die Bürger hatten sich im Februar 2004 gegen eine Nachverdichtung in der Siedlung und
für eine Erhaltungssatzung ausgesprochen. Die Fragestellung der Bezirksversammlung hatten die Bürger
gleichzeitig abgelehnt.
Sowohl gegen die Genehmigung des Bauvorhabens Heublink Nr. XX als auch gegen die
aktuelle Planung zum Bebauungsplan Poppenbüttel 39 legen wir hiermit Fachaufsichtsbeschwerde ein und beantragen,
die Genehmigung und das Vorgehen des Bezirksamtes Wandsbek durch die Behörde für Stadtentwicklung überprüfen zu
lassen und bitten um eine schriftliche Stellungnahme.